Pflegeberatung

Eine speziell ausgebildete Pflegefachberaterin führt, die von den Krankenkassen geforderten, Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Bei PG 2 und 3 halbjährlich und bei PG 4 und 5 einmal im Quartal. Kontaktieren Sie uns einfach für einen entsprechenden Termin.

Die Beraterin ist für Sie erreichbar:

nach telefonischer Absprache
   unter 09401/524592

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erstellen wir einen Pflegeplan. Anhand eines Kostenvoranschlags wird der Preis für die gewünschten Leistungen ermittelt. Diese Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen.

Zusätzlich beraten wir Sie in allen pflegefachlichen Fragen, z.B. Pflegehilfsmittel und Möglichkeiten der Wohnraumgestaltung.